Elektro- und Elektronikgeräte
1.1. Dieser Abschnitt der AGB und alle darin enthaltenen Bestimmungen dienen der Erfüllung der Informationspflichten, die gemäß Art. 4 Nr. 2 der ustawa z dnia 11 września 2015 r. o zużytym sprzęcie elektrycznym i elektronicznym (Dz.U. z 2015 r. poz. 1688 z późn. zm.) den Vertreibern von Geräten auferlegt sind.
1.2. Es ist verboten, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte (mit dem Symbol der getrennten Sammlung gekennzeichnet) gemeinsam mit anderem Abfall zu entsorgen. Der Inhaber eines ausgedienten Geräts aus privaten Haushalten ist verpflichtet, dieses einem Sammler von Altgeräten oder einer zur Sammlung ausgedienter Geräte befugten Stelle zu übergeben.
1.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, ausgediente Geräte aus privaten Haushalten in seinen Verkaufsstellen unentgeltlich zurückzunehmen, sofern das ausgediente Gerät derselben Art ist und dieselben Funktionen erfüllt hat wie das verkaufte Gerät.
1.4. Liefert der Verkäufer dem Kunden ein für private Haushalte bestimmtes Gerät, ist er verpflichtet, ein ausgedientes Gerät aus privaten Haushalten am Lieferort dieses Geräts unentgeltlich zurückzunehmen, sofern das ausgediente Gerät derselben Art ist und dieselben Funktionen erfüllt hat wie das gelieferte Gerät. Der Wunsch, dem Verkäufer ein ausgedientes Gerät in dem vorstehend genannten Fall zu überlassen, kann in den Bemerkungen für den Verkäufer während der Bestellung oder an die Adresse biuro@marmex.pl unverzüglich nach Aufgabe der Bestellung durch den Kunden mitgeteilt werden.
1.5. Der Kunde hat ohne Verpflichtung zum Kauf eines neuen Geräts die Möglichkeit, ein ausgedientes Gerät aus privaten Haushalten, dessen keine äußere Abmessung 25 cm übersteigt, in jedem Geschäft mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2, die dem Verkauf von Geräten für private Haushalte gewidmet ist, zurückzugeben.
1.6. Der Verkäufer kann die Annahme verweigern von: (1) ausgedienten Geräten, die aufgrund ihrer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Personen darstellen, die die Geräte annehmen; sowie (2) unvollständigen ausgedienten Geräten und Teilen aus ausgedienten Geräten, deren Sammlung gemäß Art. 35 Abs. 1 der ustawa z dnia 11 września 2015 r. o zużytym sprzęcie elektrycznym i elektronicznym (Dz.U. z 2015 r. poz. 1688 z późn. zm.) verboten ist.
1.7. In den vorgenannten Fällen kann der Kunde das ausgediente Gerät an eine zuständige Sammelstelle für Altgeräte oder an einen Betreiber einer Behandlungsanlage übergeben.
1.8. Beispielhafte Sammelstellen für Altgeräte im Landkreis Kępno: (1) PRZEDSIĘBIORSTWO PRODUKCYJNO-USŁUGOWO-HANDLOWE „PETER” EWA PETER (Wrocławska 61, 63-600 Kępno); (2) Zakład Zagospodarowania Odpadów Olszowa sp. z o.o. (Bursztynowa 55, 63-600 Olszowa).
1.9. Informationen über sämtliche Sammelstellen für Altgeräte im gesamten Staatsgebiet sind über die Suchfunktion im staatlichen Register der Unternehmen – BDO – unter der Internetadresse https://rejestr-bdo.mos.gov.pl/Registry/Index?pageNumber=1&placeType=residenceOrBusinessAddress&t=1675268278907&tables=ActivityScope4Table2 verfügbar.


